Live-Auswahl der Spender
Live-Auswahl der Spender In vielen Ländern steigt die Zahl der Leichenspender nicht parallel zur Anzahl der Patienten, die auf eine Organtransplantation warten, was den Bedarf an lebenden Spendern erhöht. Besonders in Ländern, in denen verschiedene soziale, kulturelle und administrative Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Leichengeweben und -organen nicht überwunden werden können, ist die Notwendigkeit einer lebenden Spenderquelle noch offensichtlicher. Zweifellos wird das idealste Transplantat aus der Sicht des Empfängers und 39;s von lebenden Spenderverwandten mit einer biologischen Bindung zwischen ihnen erhalten. Die Vorteile von Organen lebender Spender lassen sich wie folgt zusammenfassen:• Die Transplantation kann jederzeit erfolgen. Die Wartezeit für einen Leichnam ist jedoch unbegrenzt.
• Die Leberfunktion wird in der Regel unmittelbar nach der Transplantation wieder aufgenommen.
• Da Abstoßungsepisoden weniger häufig sind, ist eine immunsuppressive Therapie mit niedriger Dosis ausreichend
• Eine erfolgreiche frühe Transplantation beschleunigt die Rehabilitation des Empfängers.
Bei der Lebendspendertransplantation können Organe aus folgenden Quellen bezogen werden (nach Präferenz)
• Verwandte ersten Grades: Unsere Mutter, unser Vater und unsere Kinder sind unsere ersten Blutsverwandten. Live-Auswahl der Spender
• Verwandte zweiten Grades: Unsere Geschwister, Enkelkinder, Großeltern (Großmutter, Urgroßmutter) sind Blutsverwandte zweiten Grades.
• Verwandte dritten Grades: Kinder unserer Geschwister, d.h. Neffen, Nichten, Neffen, Onkel, Tanten sind unsere Verwandten dritten Grades.
• Verwandte 4. Grades: Die Kinder unserer Verwandten 3. Grades sind unsere Verwandten 4. Grades.
Verwandte ersten Grades durch Heirat
Schwiegermutter und Schwiegervater, d. h. die Mutter und der Vater des Ehegatten von one’, sind durch Heirat Verwandte ersten Grades. Live-Auswahl der Spender
Zweiter Grad in-laws
Die Geschwister des Ehegatten (Schwager, Schwägerin, Schwägerin), der Großeltern des Ehegatten und der Großeltern des Ehegatten sind Verwandte zweiten Grades. Live-Auswahl der Spender
Verwandte dritten Grades durch Heirat (in-laws)
Die Kinder der Ehegatten und 39 Geschwister, d. h. des Ehepartners und 39 Neffen und Nichten, sind durch Heirat Verwandte dritten Grades. Mit anderen Worten, die Kinder der Schwiegereltern, Schwägerinnen und Schwiegertöchter, Onkel, Tanten und Onkel des Ehegatten.